Einen Aufhebungsvertrag können Sie nicht widerrufen. Ohne wichtigen Grund droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Gesetzlich gibt es keine feste Bedenkzeit; Verträge dürfen jedoch nicht unter Druck entstehen.

Ein Aufhebungsvertrag ist bindend und kann grundsätzlich nicht widerrufen werden. Ein Widerrufsrecht, wie Sie es von Verbrauchergeschäften kennen, besteht im Arbeitsrecht nicht. Nur bei Irrtum, Drohung oder Täuschung können Sie den Vertrag gegebenenfalls anfechten (§ 123 BGB). Bei der Arbeitsagentur droht Ihnen eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld, wenn Sie ohne wichtigen Grund freiwillig ausscheiden (§ 159 SGB III). Wichtig ist, dass der Arbeitgeber ansonsten rechtmäßig hätte kündigen können. Eine gesetzlich festgelegte Bedenkzeit gibt es nicht. Das Bundesarbeitsgericht verlangt aber, dass der Vertrag fair und ohne unangemessenen Druck verhandelt wird. Daher empfiehlt sich immer, ausreichend Zeit zur Prüfung und rechtlichen Beratung zu beanspruchen.