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Bieten Sie Telefon‑, Video‑ oder Online‑Beratungen an?
Ja, wir bieten telefonische Beratungen sowie Video-Beratungen über Microsoft Teams an. Termine dafür sind in laufenden Verfahren möglich.
a, unsere Kanzlei bietet neben persönlichen Terminen auch Beratungen per Telefon sowie Video-Besprechungen über Microsoft Teams an. Insbesondere in bereits laufenden Verfahren besteht die Möglichkeit, Termine für eine telefonische oder Online-Beratung zu vereinbaren. Bei Video-Beratungen erhalten Sie von uns einen individuellen Zugangslink, über den Sie einfach und sicher teilnehmen können. Während des Gesprächs haben wir die Möglichkeit, Dokumente direkt zu besprechen, gemeinsam zu betrachten oder auch digital auszutauschen. Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung ausschließlich telefonisch möglich ist und nicht per E-Mail erfolgt.
Im Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) können Geschädigte Schadensersatz und Schmerzensgeld direkt im Strafverfahren beantragen. Das Gericht entscheidet bei Verurteilung gleichzeitig über die zivilrechtlichen Ansprüche, sodass ein separater Zivilprozess entfällt.
Das Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) erlaubt es Ihnen, zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld direkt im Strafverfahren gegen die angeklagte Person geltend zu machen. Dazu müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim Gericht stellen, in dem Sie Ihre Ansprüche konkret beziffern und begründen. Das Gericht entscheidet über diese Ansprüche gemeinsam mit der strafrechtlichen Verurteilung, sofern dies das Verfahren nicht wesentlich verzögert. Wird Ihr Antrag vollständig oder teilweise zugesprochen, erhalten Sie einen vollstreckbaren Titel, mit dem Sie unmittelbar Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen können, ohne einen zusätzlichen Zivilprozess anstrengen zu müssen (§ 406 StPO). Das Adhäsionsverfahren ist daher eine zeitsparende und kosteneffiziente Möglichkeit zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Melden Sie sich in der Online-Akte an, klicken Sie auf Ihren Benutzernamen rechts oben und wählen Sie „Passwort ändern“. Anschließend folgen Sie den Eingabehinweisen.
Um Ihr Passwort in der Online-Akte zu ändern, loggen Sie sich zunächst mit Ihren bestehenden Zugangsdaten ein. Danach klicken Sie rechts oben auf Ihren Benutzernamen oder das Symbol für Ihre persönlichen Einstellungen. Im folgenden Menü wählen Sie „Passwort ändern“. Sie müssen zur Sicherheit zunächst Ihr bisheriges Passwort erneut eingeben und anschließend das neue Passwort zweimal eintragen. Beachten Sie, dass Ihr neues Passwort sicher sein sollte, also Groß- und Kleinbuchstaben sowie Zahlen und Sonderzeichen enthalten sollte. Sobald das Passwort erfolgreich geändert wurde, erhalten Sie eine Bestätigung.
Einen Aufhebungsvertrag können Sie nicht widerrufen. Ohne wichtigen Grund droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Gesetzlich gibt es keine feste Bedenkzeit; Verträge dürfen jedoch nicht unter Druck entstehen.
Ein Aufhebungsvertrag ist bindend und kann grundsätzlich nicht widerrufen werden. Ein Widerrufsrecht, wie Sie es von Verbrauchergeschäften kennen, besteht im Arbeitsrecht nicht. Nur bei Irrtum, Drohung oder Täuschung können Sie den Vertrag gegebenenfalls anfechten (§ 123 BGB). Bei der Arbeitsagentur droht Ihnen eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld, wenn Sie ohne wichtigen Grund freiwillig ausscheiden (§ 159 SGB III). Wichtig ist, dass der Arbeitgeber ansonsten rechtmäßig hätte kündigen können. Eine gesetzlich festgelegte Bedenkzeit gibt es nicht. Das Bundesarbeitsgericht verlangt aber, dass der Vertrag fair und ohne unangemessenen Druck verhandelt wird. Daher empfiehlt sich immer, ausreichend Zeit zur Prüfung und rechtlichen Beratung zu beanspruchen.
Die EU-Erbrechtsverordnung regelt, welches nationale Erbrecht bei grenzüberschreitenden Erbfällen gilt. Maßgeblich ist grundsätzlich der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers, eine Rechtswahl des Heimatlandes ist möglich.
Die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO, Verordnung (EU) 650/2012) legt fest, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist, wenn der Erbfall grenzüberschreitende Aspekte aufweist, etwa bei Vermögen im Ausland. In der Regel gilt das Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 EU-ErbVO). Der Erblasser kann aber auch ausdrücklich in einem Testament oder Erbvertrag das Recht seines Heimatstaates wählen (Art. 22 EU-ErbVO). Ziel ist es, Unsicherheiten durch unterschiedliche nationale Regelungen zu vermeiden. Ein weiteres wesentliches Instrument der Verordnung ist der Europäische Erbschein, mit dem sich Erben europaweit legitimieren können. Die Verordnung gilt innerhalb der EU, ausgenommen sind jedoch Dänemark und Irland.
Die notarielle Beurkundung umfasst Identitätsprüfung, Verlesung und Erläuterung des Vertrags, ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten, Unterzeichnung und elektronische Handelsregisteranmeldung durch den Notar. Abschließend erfolgt die Eintragung beim Registergericht.
Die notarielle Beurkundung eines Gesellschaftsvertrags läuft nach festen Schritten ab: Zunächst prüft der Notar Ihre Identität anhand eines gültigen Ausweises (§ 10 BeurkG). Danach verliest er den gesamten Vertragsinhalt (§ 13 BeurkG), erläutert rechtliche Aspekte und beantwortet Ihre Fragen. Eventuelle Änderungen können während der Beurkundung aufgenommen werden. Im Anschluss erklären alle Beteiligten ausdrücklich ihre Zustimmung zu dem Vertrag. Nachdem die Gesellschafter unterschrieben haben, unterzeichnet auch der Notar die Urkunde und versieht diese mit seinem Amtssiegel (§ 16 BeurkG). Abschließend reicht der Notar alle notwendigen Dokumente elektronisch beim Handelsregister ein, welches nach erfolgreicher Prüfung die Gesellschaft einträgt.
Nach dem Opferentschädigungsrecht (SGB XIV) erhalten Sie beispielsweise medizinische Behandlung, Renten bei Gesundheitsschäden, Pflegeleistungen sowie berufliche und soziale Hilfen. Zuständig ist in NRW der Landschaftsverband (LVR oder LWL).
Seit 2024 regelt das Vierzehnte Sozialgesetzbuch (SGB XIV) die Opferentschädigung. Anspruch besteht bei vorsätzlichen Gewalttaten auf umfassende medizinische Versorgung inklusive Trauma-Ambulanz, Heil- und Hilfsmittel, steuerfreie Grund- und Ausgleichsrenten bei bleibenden Schäden, Pflege- und Integrationsleistungen sowie berufliche Rehabilitation. Leistungen für Hinterbliebene umfassen Renten und Bestattungskosten. Nicht erstattet werden Schmerzensgeld und Sachschäden. Zuständig für die Antragstellung sind in Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbände, für das Rheinland der Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Köln.
Die Reiter zeigen Akteninformationen, eine Übersicht bisheriger Schritte und sämtliche relevante Dokumente Ihrer Akte an.
In der Online-Akte helfen Ihnen verschiedene Reiter, den Überblick zu behalten: Der Reiter „Info“ zeigt die wichtigsten Eckdaten wie Aktenzeichen, Mandatsstatus und Ansprechpartner sowie ermöglicht direkte Nachrichten oder Dokumentenversand. „Aktivitäten“ bietet eine chronologische Übersicht über sämtliche Bearbeitungsschritte wie eingehende oder versendete Schriftstücke, Telefonate, Fristeinträge und Termine, sodass Sie jederzeit über den aktuellen Stand informiert sind. Im Reiter „Dokumente“ stehen Ihnen sämtliche freigegebene Akteninhalte wie Schriftstücke und Mitteilungen zur Verfügung, die Sie dort direkt herunterladen können. Die Nutzung und Struktur dieser Reiter entsprechen datenschutzrechtlichen Anforderungen nach Art. 5 DSGVO und gewährleisten einen sicheren und transparenten Umgang mit Ihren Daten.
Im Ermittlungsverfahren prüft die Staatsanwaltschaft einen Verdacht auf Straftaten, sammelt Beweise und entscheidet anschließend über Einstellung, Strafbefehl oder Anklage.
Das Ermittlungsverfahren beginnt, wenn ein Anfangsverdacht auf eine Straftat besteht. Die Staatsanwaltschaft führt Ermittlungen mithilfe der Polizei durch, vernimmt Zeugen und Beschuldigte, sichert Beweise und führt eventuell Durchsuchungen oder andere Maßnahmen durch (§ 161 StPO). Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger hinzuziehen. Nach Abschluss der Ermittlungen prüft die Staatsanwaltschaft, ob der Verdacht ausreicht, um eine Anklage zu erheben. Ist dies nicht der Fall, wird das Verfahren eingestellt. Alternativ kann ein Strafbefehl beantragt oder eine Anklageschrift verfasst werden. In diesem Fall entscheidet anschließend das Gericht, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird.
Erwachsene dürfen privat bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen, wobei diese geschützt vor dem Zugang durch Minderjährige und empfehlenswerterweise vor Einsicht von außen aufbewahrt werden müssen.
Nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) dürfen Sie als volljährige Person privat maximal drei lebende Cannabispflanzen gleichzeitig zu Hause für den persönlichen Eigenbedarf anbauen (§§ 3 Abs. 2, 9 KCanG). Die Pflanzen und das erzeugte Cannabis dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden – auch nicht kostenlos. Zudem müssen die Pflanzen sowie sämtliche Erzeugnisse so gelagert sein, dass sie von außen möglichst nicht sichtbar und für Minderjährige unzugänglich sind. Auch beim Konsum gelten Schutzregelungen, etwa das Verbot des Konsums in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen oder in Schutzbereichen wie Schulen und Kindergärten. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften drohen empfindliche Geldbußen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Beachten Sie zudem mögliche weitere Beschränkungen durch Mietverträge oder Wohnungseigentumsregeln.
Unsere Online-Formulare führen Sie Schritt für Schritt durch alle benötigten Angaben, können zwischengespeichert und – bei Bedarf – von mehreren Personen gemeinsam ausgefüllt werden; am Ende übermitteln Sie Ihre Daten verschlüsselt an unsere Kanzlei.
Die Nutzung ist ganz einfach: Zunächst wählen Sie, ob Sie ein Formular aus dem Bereich „Prozess“ für eine anwaltliche Angelegenheit oder aus dem Bereich „Notariat“ für ein notarielles Geschäft (z. B. Grundstückskauf, Übertragungsvertrag, Testament, Gesellschaftsvertrag) benötigen. Anschließend wählen Sie das zu Ihrem Anliegen passende Formular aus. Die Formulare sind „smart“ aufgebaut und passen die weiteren Fragen an Ihre Eingaben an, so dass nur die für Ihren Fall relevanten Punkte abgefragt werden.
Sie können den Fragebogen jederzeit unterbrechen, Ihre bisherigen Eingaben speichern und über den gespeicherten Link später fortsetzen. Der Link kann auch an weitere Beteiligte (z. B. Ehegatten, Miterben, Mitgesellschafter) weitergegeben werden, damit diese ihre Angaben direkt im Formular ergänzen. Sobald alle erforderlichen Informationen eingetragen sind, senden Sie das Formular mit einem Klick an unsere Kanzlei. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt; wir prüfen Ihre Angaben, melden uns bei Rückfragen und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab. Ein Mandats- bzw. Beurkundungsauftrag kommt erst zustande, wenn wir die Bearbeitung ausdrücklich bestätigen.