Die Polizei darf Ihr Handy grundsätzlich nur mit richterlichem Beschluss oder bei Gefahr im Verzug durchsuchen. Sie haben das Recht, keine PIN oder Passwörter herauszugeben und können gegen unzulässige Durchsuchungen Rechtsmittel einlegen.

Die Polizei darf Ihr Handy nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen durchsuchen. In der Regel ist dafür ein richterlicher Beschluss erforderlich (§ 102 StPO). Nur in dringenden Ausnahmefällen, wenn sogenannte „Gefahr im Verzug“ besteht, darf die Polizei sofort handeln, muss dies jedoch anschließend richterlich bestätigen lassen. Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 04.10.2024, C-548/21) verlangt zudem ausdrücklich, dass jede digitale Durchsuchung von einem Richter vorab oder unverzüglich nachträglich genehmigt wird und Betroffene zeitnah informiert werden. Sie dürfen nicht gezwungen werden, Ihre PIN oder Passwörter mitzuteilen. Falls eine Durchsuchung rechtswidrig durchgeführt wird oder Ihnen wichtige Informationen vorenthalten werden, können Sie sofort Widerspruch einlegen und später Beschwerde einreichen, um Ihre Rechte wirksam zu schützen.