Ja. Ehegatten und Kinder profitieren von hohen Freibeträgen bei Erbschaft- und Schenkungsteuer (500.000 € Ehegatten, 400.000 € Kinder alle 10 Jahre). Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten oder Eltern und Kindern sind zudem von der Grunderwerbsteuer befreit.
Bei Übertragungen zwischen Ehegatten und in gerader Linie (Eltern, Kinder) bestehen erhebliche steuerliche Vorteile. Ehegatten können alle zehn Jahre 500.000 € steuerfrei übertragen, Kinder jeweils 400.000 €. Hinzu kommt die Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Immobilienübertragungen innerhalb dieser Personengruppen. Zudem bleiben selbstgenutzte Familienheime unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei, sofern diese mindestens zehn Jahre vom Empfänger bewohnt werden. Diese Regelungen bieten umfangreiche Möglichkeiten, Vermögen innerhalb der Familie steueroptimiert zu übertragen.
