Nein, Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht zur Wiedereingliederung („Hamburger Modell“) verpflichten. Die Teilnahme ist freiwillig und erfordert Ihre Zustimmung.
Die Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“ ist eine freiwillige Maßnahme zur schrittweisen Rückkehr an den Arbeitsplatz nach längerer Erkrankung. Grundlage hierfür ist § 74 SGB V. Voraussetzung ist die Zustimmung aller Beteiligten: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, behandelnder Arzt und Krankenkasse bzw. Rentenversicherungsträger. Ihr Arbeitgeber darf Sie daher nicht gegen Ihren Willen dazu verpflichten. Während der Maßnahme gelten Sie weiterhin als arbeitsunfähig und beziehen Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen. Falls Sie der Wiedereingliederung nicht zustimmen, hat dies keine negativen rechtlichen Folgen für Ihren Arbeitsvertrag. Erst wenn Ihr Arzt Ihnen die volle Arbeitsfähigkeit bestätigt, sind Sie verpflichtet, Ihre reguläre Tätigkeit wieder aufzunehmen.
