Ja, der Erbbauzins kann automatisch angepasst werden, wenn im Vertrag eine Index- oder Staffelklausel vereinbart wurde, jedoch sind die Vorgaben in § 9a ErbbauRG (z.B. zu Zeitpunkt und Höhe) zu beachten; unbillige Erhöhungen sind ausgeschlossen.

er Erbbauzins kann während der Laufzeit automatisch angepasst werden, wenn der Erbbaurechtsvertrag eine wirksame Index- oder Staffelzinsregelung enthält, die die rechtlichen Vorgaben des § 9a ErbbauRG beachtet. Bei einer Indexklausel erfolgt die Anpassung entsprechend der Veränderung eines Index, z. B. des Verbraucherpreisindex, und zwar automatisch nach Erreichen festgelegter Schwellen. Eine Staffelklausel sieht dagegen feste, zeitlich vorherbestimmte Anpassungen vor. Fehlt eine solche Klausel, ist eine Anpassung des Erbbauzinses nur durch Einigung der Parteien in einer Nachverhandlung unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben möglich.