Ja, der Notar kann die Meldung der GbR zum Transparenzregister übernehmen. Es entstehen zusätzliche Kosten von ca. 85,68 € inkl. Umsatzsteuer.

Ja, Ihr Notar kann auf Wunsch die elektronische Meldung zum Transparenzregister für Ihre Gesellschaft bürgerlichen Rechts übernehmen. Hierbei handelt es sich um eine gesondert zu vergütende Nebentätigkeit nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Für diese elektronische Meldung entsteht eine Notargebühr nach der Kostenverzeichnis-Nummer 24101 GNotKG. Der hierfür maßgebliche Geschäftswert beträgt üblicherweise 5.000 € (Geschäftswert nach §§ 119, 97,36), was zu einer (Mindest-)Gebühr von 60,00 € führt. Zuzüglich Auslagenpauschale (KV 32005) und 19 % Umsatzsteuer (KV 32014) ergibt sich ein Gesamtbetrag von 85,68 Euro. Weitere Kosten fallen beim Notar nicht an, jedoch erhebt das Transparenzregister noch eigene Gebühren.