Ja, Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung kann Regress nehmen, wenn Sie grob fahrlässig eine bestimmte Obliegenheit verletzen, etwa bei Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht. Der Regress ist auf maximal 5.000 Euro beschränkt.
Grundsätzlich muss Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung dem Geschädigten jeden Schaden ersetzen, auch wenn Sie selbst grob fahrlässig gehandelt haben. Allerdings kann der Versicherer nach der Schadenregulierung Regress bei Ihnen nehmen, wenn Sie bestimmte Obliegenheiten verletzt haben. Solche Obliegenheitsverletzungen umfassen insbesondere Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Unfallflucht. Laut § 5 Abs. 3 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) ist dieser Regress auf höchstens 5.000 Euro begrenzt. Die Versicherung darf aber nicht bei jeder groben Fahrlässigkeit Regress nehmen; einfache Verkehrsverstöße wie Rotlichtverstöße lösen beispielsweise keine Regressansprüche aus. Prüfen Sie im Zweifel Ihre Versicherungsbedingungen (AKB), um Klarheit über Ihre konkreten Obliegenheiten zu erhalten.
