Ja, eine strafrechtliche Verurteilung kann zur Ausweisung führen, wenn sie ein schwerwiegendes öffentliches Interesse begründet. Es erfolgt jedoch stets eine Abwägung mit privaten Interessen des Betroffenen.
Eine strafrechtliche Verurteilung kann für einen ausländischen Staatsangehörigen zur Ausweisung aus Deutschland führen. Gemäß § 53 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist eine Ausweisung zulässig, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse an der Ausreise besteht. Eine strafrechtliche Verurteilung begründet insbesondere dann ein solches öffentliches Interesse, wenn es sich um schwerwiegende Straftaten handelt oder hohe Freiheitsstrafen ausgesprochen werden (§ 54 AufenthG). Die zuständige Ausländerbehörde wägt dabei immer sorgfältig ab, ob das öffentliche Interesse an der Ausweisung größer ist als das Bleibeinteresse der betroffenen Person. Aspekte wie Dauer des Aufenthalts, familiäre Bindungen, Grad der Integration und gesundheitliche Bedingungen spielen dabei eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund sollte bereits während des Strafverfahrens anwaltlicher Rat gesucht werden, um mögliche aufenthaltsrechtliche Folgen frühzeitig zu berücksichtigen.
