Ja, Sie können gegen eine Sicherstellung oder die sofortige Beschlagnahme Ihres Führerscheins Widerspruch einlegen bzw. gerichtliche Entscheidung beantragen, § 98 Absatz 2 StPO. Dann prüft ein Gericht kurzfristig, ob die Maßnahme rechtmäßig war (§ 98 Abs. 2 Satz 2 StPO). Falls das Gericht die Maßnahme bestätigt, können Sie dagegen ohne an eine Frist gebunden zu sein Beschwerde einlegen (§ 304 StPO).

Wenn Ihnen der Führerschein von der Polizei unmittelbar nach einem Verkehrsverstoß weggenommen wird, handelt es sich entweder um eine Sicherstellung (freiwillige Herausgabe, § 94 Abs. 1 StPO) oder eine Beschlagnahme (gegen Ihren Willen, § 94 Abs. 2 StPO). Wenn Sie mit dieser Wegnahme nicht einverstanden sind, sollten Sie sofort widersprechen und die Rückgabe Ihres Führerscheins verlangen. Durch Ihren Widerspruch muss eine zunächst freiwillige Sicherstellung zu einer Beschlagnahme werden. Dann muss zwingend ein Gericht schnell prüfen, ob Polizei oder Staatsanwaltschaft den Führerschein zu Recht behalten dürfen (§ 98 Abs. 2 Satz 2 StPO); hier kann von Ihnen die gerichtliche Entscheidung verlangt werden. Bestätigt das Gericht die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme, können Sie dagegen ohne an eine Frist gebunden zu sein die sog. einfache Beschwerde gemäß § 304 StPO einlegen. In der Praxis kommt es zudem häufig vor, dass das Gericht statt einer bloßen Bestätigung einen Beschluss nach § 111a StPO (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis) erlässt; auch dagegen ist die Beschwerde eröffnet. Eine Begründung der Beschwerde ist nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen, wenn dem Gericht aufgezeigt werden soll, warum die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme fehlen. Hier empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, da die Beurteilung schwierig sein kann und die Argumentation für die gesamte (auch noch nachfolgende) Verteidigung von Bedeutung sein kann.