Ja, die Gebäudeversicherung geht beim Kauf automatisch auf den Käufer über. Dieser kann innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag außerordentlich kündigen.
Gemäß §§ 95, 96 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geht eine bestehende Gebäudeversicherung mit dem Eigentumsübergang automatisch auf den Käufer über. Der Käufer übernimmt damit sämtliche Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Versicherungsvertrag. Allerdings steht dem Käufer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Kenntnis von der Versicherung und der Eigentumseintragung ins Grundbuch möglich. Sie kann wahlweise sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wirksam werden.
