Schmerzensgeld richtet sich nach der Schwere der Verletzung, Heilungsdauer, Schmerzen, Beeinträchtigungen und vergleichbaren Urteilen. Es gibt keine gesetzlich festgelegten Tarife; Gerichte nutzen Schmerzensgeldtabellen als Orientierungshilfe.
Die Bemessung des Schmerzensgeldes erfolgt nach § 253 Abs. 2 BGB, wonach bei Verletzungen eine angemessene Entschädigung gezahlt werden muss. Es gibt keinen festen Schlüssel, sondern Gerichte berücksichtigen individuell mehrere Faktoren: Schwere und Art der Verletzung, Intensität und Dauer der Schmerzen, Heilungsverlauf, bleibende Beeinträchtigungen sowie das Alter und persönliche Umstände des Verletzten. Dabei orientieren sie sich häufig an sogenannten Schmerzensgeldtabellen, die aus vergleichbaren Gerichtsurteilen zusammengestellt werden. Diese Tabellen dienen jedoch nur als Richtwerte und sind nicht bindend. Wichtig ist daher eine umfassende Dokumentation der Verletzungsfolgen und Schmerzen, um einen angemessenen Betrag durchsetzen zu können.
