Ja, wenn Ihr Vertrag Arbeitsrechtsschutz umfasst und die Wartezeit von drei Monaten seit Vertragsbeginn abgelaufen ist, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung in der Regel alle Kosten einer Kündigungsschutzklage, eventuell abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Kündigungsschutzklage übernimmt, hängt davon ab, ob Sie einen Arbeitsrechtsschutz abgeschlossen haben und die Kündigung erst nach Ablauf der dreimonatigen Wartezeit erfolgt ist. Diese Frist beginnt ab dem Vertragsabschluss. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Versicherung typischerweise Gerichts- und Anwaltskosten sowie Ausgaben für Zeugen und Sachverständige. Allerdings ist oft eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Beachten Sie zudem, dass vorsätzliche Pflichtverletzungen oder Kündigungen, die vor oder innerhalb der Wartezeit ausgesprochen wurden, nicht gedeckt sind. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG). Klären Sie die Übernahme der Kosten am besten unmittelbar nach Erhalt der Kündigung mit Ihrem Anwalt und Versicherer.
