Ein notarieller Erbvertrag empfiehlt sich, wenn mehrere Personen verbindlich gemeinsam über ihr Erbe entscheiden wollen, insbesondere bei unverheirateten Paaren, komplexen Familienverhältnissen oder Unternehmensnachfolgen.
Ein notarieller Erbvertrag ist gegenüber einem Testament sinnvoll, wenn mehrere Personen gemeinsam bindende Regelungen treffen möchten, die nicht einseitig widerrufen werden können. Das betrifft häufig unverheiratete Paare oder Partner in Patchwork-Familien, die sich gegenseitig absichern wollen, da sie kein gemeinschaftliches Testament errichten können. Ebenso eignet sich der Erbvertrag besonders für komplexe Familienkonstellationen oder bei der Nachfolgeplanung in Unternehmen, um sicherzustellen, dass festgelegte Regelungen Bestand haben. Anders als ein Testament erfordert ein Erbvertrag zwingend notarielle Beurkundung (§ 2276 BGB) und bindet alle Beteiligten rechtlich fest, sodass Änderungen nur einvernehmlich möglich sind. Dies schafft eine höhere Rechtssicherheit, reduziert aber gleichzeitig Flexibilität.
