Ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht, wenn gesetzlich eine notwendige Verteidigung vorgesehen ist. Das Gericht bestellt den Anwalt, wobei Sie zunächst Gelegenheit erhalten, selbst einen Verteidiger zu benennen.
Einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben Sie, wenn eine sogenannte notwendige Verteidigung vorliegt. Diese ist gesetzlich insbesondere vorgesehen, wenn Untersuchungshaft angeordnet wird, eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht (oder Verbrechen) oder das Verfahren besonders komplex ist (§ 140 StPO). Das Gericht entscheidet über die Bestellung und fragt Sie zuvor, ob Sie innerhalb einer Frist von einer Woche selbst einen Verteidiger auswählen möchten. Erfolgt keine Benennung, bestellt das Gericht einen Rechtsanwalt aus einer Liste zugelassener Verteidiger. Dabei spielen Ihre finanziellen Verhältnisse keine Rolle. Die Kosten für die Pflichtverteidigung trägt zunächst die Staatskasse, diese können Ihnen jedoch im Falle einer Verurteilung auferlegt werden. In jedem Fall sollten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt kontaktieren, um Ihre Rechte optimal zu wahren.
