Der Besitz-, Nutzen- und Lastenübergang beschreibt den Zeitpunkt, ab dem der Käufer wirtschaftlich über die gekaufte Immobilie oder Sache verfügt und zugleich alle Kosten und Risiken trägt. Meist erfolgt dies mit vollständiger Kaufpreiszahlung.
Der Besitz-, Nutzen- und Lastenübergang markiert den Moment, ab dem der Käufer die tatsächliche Gewalt über den Kaufgegenstand erhält (Besitz), wirtschaftliche Vorteile daraus ziehen darf (Nutzen, z. B. Mieteinnahmen oder eigene Nutzung) und gleichzeitig alle Verpflichtungen und Risiken übernimmt (Lasten, z. B. Grundsteuer, Versicherungskosten, Gefahr von Schäden). Beim Immobilienkauf findet der Übergang typischerweise nach vollständiger Kaufpreiszahlung statt. Eigentumsrechtlich erfolgt die endgültige Eigentumsübertragung allerdings erst mit Eintragung ins Grundbuch. Es empfiehlt sich, diesen Zeitpunkt vertraglich klar und eindeutig festzulegen sowie den Übergang schriftlich zu dokumentieren (z. B. Übergabeprotokoll mit Schlüsselübergabe und Zählerständen).
