Ein Rangrücktritt bedeutet, dass ein im Grundbuch bereits eingetragenes Recht freiwillig hinter ein neu einzutragendes Recht zurücktritt, was insbesondere bei Finanzierungen bessere Konditionen für das neue Recht ermöglicht.

Ein Rangrücktritt bedeutet, dass ein bereits eingetragenes Grundbuchrecht (z. B. eine Grundschuld oder Dienstbarkeit) freiwillig hinter ein später einzutragendes Recht zurücktritt. Diese Rangänderung setzt die Zustimmung bzw Einigsein aller Beteiligten voraus und muss notariell beurkundet oder beglaubigt werden. Sie wird erst mit Eintragung ins Grundbuch wirksam. Die Bank, die die neue Finanzierung gewährt, erhält dadurch eine bessere (meist erstrangige) Sicherung, was ihr Risiko im Falle einer Zwangsversteigerung reduziert und meist bessere Darlehenskonditionen ermöglicht. Für das zurücktretende Recht hingegen verschlechtert sich die Sicherungsposition, wodurch ggf. schlechtere Kreditkonditionen oder zusätzliche Sicherheiten verlangt werden können. Der Rangrücktritt ist häufig Voraussetzung, um ein (weiteres) Darlehen zu erhalten, zieht jedoch zusätzliche Notar- und Grundbuchkosten nach sich.