Besonders zu beachten sind der Denkmalstatus, Auflagen für Umbauten, steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten (Denkmal-AfA), Vorkaufsrechte der Behörden und erhöhte Sanierungskosten. Denkmalschutz ist eine öffentlich‑rechtliche Nutzungsbeschränkung und offenzulegen (BGH V ZR 158/19).

Beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie muss der Käufer vor allem den konkreten Denkmalstatus des Objektes klären und sämtliche behördlichen Auflagen prüfen. Jede bauliche Veränderung benötigt eine gesonderte denkmalrechtliche Genehmigung, was Planungssicherheit und Mehrkosten erfordert. Zudem bestehen möglicherweise gesetzliche Vorkaufsrechte der Kommune oder des Landes, welche eine frühzeitige Abstimmung notwendig machen. Finanzielle Vorteile ergeben sich aus der erhöhten steuerlichen Abschreibung (Denkmal-AfA). Gleichzeitig sind Sanierungsarbeiten häufig aufwändiger und teurer, sodass hier ein finanzieller Puffer eingeplant werden sollte. Ratsam sind detaillierte Gutachten und eine sorgfältige Vertragsgestaltung, welche sämtliche relevanten Dokumente und Bescheide einbezieht. Unerlaubte Veränderungen können unter Umständen mit Bußgeldern geahndet werden.