Die Nachlassverwaltung regelt die geordnete Abwicklung eines komplexen Nachlasses und schützt Erben vor unklaren Schulden. Die Nachlassinsolvenz tritt ein, wenn der Nachlass überschuldet oder zahlungsunfähig ist, und verteilt das Vermögen unter den Gläubigern.

Die Nachlassverwaltung nach §§ 1981 ff. BGB dient dazu, einen unklaren oder komplexen Nachlass geordnet zu verwalten und die Erben vor einer unbeschränkten Haftung für mögliche Schulden zu schützen. Dabei bestellt das Gericht einen Nachlassverwalter, der die Verwaltung übernimmt. Bei einer Nachlassinsolvenz nach §§ 315 ff. InsO und § 1975 BGB liegt hingegen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses vor. Hier wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der den Nachlass nach Insolvenzregeln verwaltet und das verbliebene Vermögen an die Gläubiger verteilt. Beide Verfahren schützen die Erben, begrenzen jedoch ihre Haftung ausschließlich auf das Nachlassvermögen.