Ein Sondernutzungsrecht räumt einem Eigentümer das exklusive Nutzungsrecht an Gemeinschaftseigentum ein und wird im Grundbuch dinglich gesichert.

Ein Sondernutzungsrecht (SNR) ist das Recht eines einzelnen Wohnungseigentümers, einen bestimmten Teil des gemeinschaftlichen Eigentums (z. B. Garten, Stellplatz) ausschließlich zu nutzen. Das SNR entsteht durch eine ausdrückliche Regelung in der notariellen Teilungserklärung oder eine nachträgliche Vereinbarung aller Eigentümer in entsprechender Form. Um dieses Recht gegenüber Dritten und zukünftigen Erwerbern wirksam zu sichern, erfolgt eine Eintragung im Grundbuch. Ohne diese Eintragung besteht lediglich eine schuldrechtliche Bindung, die nicht automatisch auf Rechtsnachfolger übergeht.