Ein Stimmbindungs- oder Poolvertrag regelt, wie Gesellschafter ihre Stimmrechte einheitlich ausüben sollen. Er ist eine vertrauliche Ergänzung zur Satzung und empfiehlt sich, wenn flexible und nicht öffentliche Abstimmungen oder Sanktionen gewünscht sind.

Ein Stimmbindungs- oder Poolvertrag ist ein Vertrag zwischen Gesellschaftern, in dem sich diese verpflichten, ihr Stimmrecht bei Gesellschafterversammlungen nach bestimmten Regeln und gemeinsam auszuüben. Anders als Satzungsregelungen bleibt der Stimmbindungsvertrag privat und wird nicht im Handelsregister veröffentlicht. Daher bietet er Vorteile, wenn Vertraulichkeit gewünscht oder eine flexible, unkomplizierte Anpassung der Regelungen erforderlich ist. Zudem ermöglicht er wirtschaftliche Sanktionen, wie Vertragsstrafen, bei Verstößen gegen die vereinbarte Stimmrechtsausübung. Der Vertrag ist insbesondere dann sinnvoll, wenn kurzfristige Abstimmungsregeln ohne die Hürden einer Satzungsänderung benötigt werden. Zu beachten ist, dass Verstöße gegen den Vertrag zwar Schadensersatzansprüche auslösen, aber nicht zur Unwirksamkeit des Gesellschaftsbeschlusses führen (§ 311 BGB).