Ein Täter‑Opfer‑Ausgleich (TOA) ist ein freiwilliges Verfahren, bei dem Täter und Opfer mit Hilfe eines neutralen Vermittlers eine Wiedergutmachung vereinbaren, was eine mildere Strafe oder Einstellung des Verfahrens ermöglichen kann.

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein Verfahren, das es ermöglicht, Konflikte zwischen Tätern und Opfern einer Straftat freiwillig und konstruktiv aufzuarbeiten. Ziel ist eine Einigung auf Wiedergutmachung, etwa durch Entschuldigung, finanzielle Kompensation oder soziale Tätigkeiten. Geregelt ist der TOA in § 46a Strafgesetzbuch (StGB). Ein erfolgreicher Ausgleich kann dazu führen, dass die Strafe deutlich gemildert wird oder das Strafverfahren sogar eingestellt wird. Für Opfer bietet der TOA die Möglichkeit, das Geschehen emotional zu verarbeiten und zügig einen Ausgleich zu erhalten. Täter profitieren, indem sie Reue zeigen, Verantwortung übernehmen und dadurch möglicherweise härtere rechtliche Konsequenzen vermeiden. Zudem unterstützt ein erfolgreicher TOA die Justiz, indem gerichtliche Prozesse vermieden und Konflikte nachhaltig gelöst werden, was wiederum die Wiedereingliederung fördert und Rückfallrisiken reduziert.