Sichern Sie den Unfallort, rufen Sie die Polizei, lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen, fertigen Sie Fotos an und melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung.

Nach einem Wildunfall müssen Sie zunächst die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen (§ 34 StVO). Die Polizei informiert den zuständigen Jagdpächter und stellt Ihnen eine Wildunfallbescheinigung aus, die für Ihre Versicherung wichtig ist. Das Wild unterliegt dem Jagdrecht, so dass beispielsweise eine Zueignung als Wilderei (§ 292 StGB) gelten würde; das Aneignungsrecht steht dem Jagdausübungsberechtigten zu. Dokumentieren Sie den Unfall sorgfältig mit Fotos von Fahrzeug, Tier und Unfallort sowie eventuellen Bremsspuren und erfassen Sie die genauen Standortdaten. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung, um einen Anspruch auf Schadensregulierung sicherzustellen.