Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung und schützt ihn vor Doppelverkauf und Belastungen. Dem Verkäufer bietet sie Sicherheit bei der Kaufpreiszahlung.

Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die nach notariellem Vertragsabschluss vorgenommen wird. Sie verhindert, dass das Grundstück nach Vertragsschluss an Dritte verkauft oder belastet wird. Für den Käufer bietet sie Schutz vor einem Doppelverkauf, nachträglichen Belastungen oder der Insolvenz des Verkäufers. Der Verkäufer erhält Sicherheit, da Banken in der Regel erst mit eingetragener Vormerkung den Kaufpreis auszahlen. Die Vormerkung fixiert zudem den Rang für die spätere Eigentumsumschreibung und schafft Transparenz im Grundbuch für Dritte.