Die Finanzierungsvollmacht ermöglicht Bank und Notar, Grundpfandrechte zu bestellen und Mittel auszuzahlen. Die Darlehensmittel dürfen nur zweckgebunden für Kaufpreis, Nebenkosten und vereinbarte Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen verwendet werden.
Die Finanzierungsvollmacht regelt, dass Bank und Notar im Namen des Darlehensnehmers rechtliche Schritte wie Bestellung und Löschung von Grundpfandrechten sowie Auszahlung der Mittel durchführen können. Diese Vollmacht erleichtert und beschleunigt die Abwicklung der Finanzierung, indem sie zusätzliche Einzelvollmachten entbehrlich macht. Gleichzeitig verpflichtet die Zweckbindung den Darlehensnehmer, die Darlehensmittel ausschließlich für den vertraglich festgelegten Zweck einzusetzen. Dazu zählen in der Regel Kaufpreis, Nebenkosten (wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Maklercourtage) sowie, falls vereinbart, Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen. Eine zweckwidrige Verwendung kann zur Kündigung und sofortigen Rückzahlungsverpflichtung führen.
