In der Bruchteilsgemeinschaft stehen alle Eigentümer mit festen Quoten im Grundbuch, während bei der quotenbeweglichen GbR nur die GbR selbst im Grundbuch eingetragen ist und die Quoten flexibel intern geregelt werden.

er wesentliche Unterschied liegt darin, dass bei der Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741 ff. BGB) jeder Eigentümer mit einer festen Quote direkt im Grundbuch eingetragen ist. Änderungen der Quoten, z. B. durch unterschiedliche Finanzierungsanteile, erfordern immer eine notarielle Beurkundung und Grundbuchänderung, was zu zusätzlichen Kosten und steuerlichen Konsequenzen führen kann. Bei der quotenbeweglichen GbR dagegen steht ausschließlich die GbR selbst als Eigentümerin im Grundbuch. Die internen Beteiligungsquoten der Gesellschafter können flexibel, etwa entsprechend der tatsächlich geleisteten Zahlungen, im Gesellschaftsvertrag geregelt und verändert werden, ohne dass dies im Grundbuch sichtbar wird oder notarielle Anpassungen nötig sind. Diese Flexibilität macht die quotenbewegliche GbR attraktiv für wechselnde Finanzierungsverhältnisse und vermeidet steuerliche Nachteile wie Schenkungsteuer oder Grunderwerbsteuer bei häufigen Anpassungen. Eine Grundbesitz haltende GbR muss allerdings im Gesellschaftsregister eingetragen werden und muss Angaben zum Transparenzregister machen.