eit August 2022 muss ein Arbeitsvertrag u.a. Vergütung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Kündigungsfristen, Urlaubstage sowie Hinweise auf Tarifverträge enthalten. Die Angaben müssen schriftlich und fristgerecht an den Arbeitnehmer übermittelt werden.
Nach dem Nachweisgesetz (§ 2 NachwG) gelten seit dem 1. August 2022 erweiterte Anforderungen an Arbeitsverträge. Arbeitgeber müssen unter anderem Angaben zu Beginn, Dauer und Ende des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung inklusive Sonderzahlungen und Überstundenregelungen sowie genaue Arbeitszeiten schriftlich festhalten. Zudem sind Informationen zu Urlaubstagen, Kündigungsfristen und Hinweisen auf anwendbare Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder betriebliche Altersversorgung zwingend erforderlich. Diese Angaben müssen dem Arbeitnehmer gestaffelt übergeben werden: einige bereits am ersten Arbeitstag, weitere binnen sieben Tagen und abschließend binnen eines Monats. Verstöße können Bußgelder nach § 4 NachwG nach sich ziehen.
