Typische Strafen sind Geldstrafe, Freiheitsstrafe (auch auf Bewährung) sowie Nebenstrafen wie Fahrverbote. Außerdem gibt es Sicherungsmaßnahmen wie den Entzug der Fahrerlaubnis.

Im Strafrecht unterscheidet man hauptsächlich zwischen Geldstrafen und Freiheitsstrafen (§ 38 StGB). Geldstrafen richten sich nach Tagessätzen, die an Ihr Einkommen angepasst werden (§ 40 StGB). Freiheitsstrafen können in geeigneten Fällen bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 56 StGB), sofern günstige Sozialprognosen vorliegen. Nebenstrafen wie ein Fahrverbot (§ 44 StGB) dienen dazu, Sie temporär vom Führen von Fahrzeugen auszuschließen. Zusätzlich gibt es Maßregeln der Besserung und Sicherung, beispielsweise die Entziehung der Fahrerlaubnis, die weitergehende Folgen hat als ein bloßes Fahrverbot. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Sie oder die Allgemeinheit vor weiteren Risiken zu schützen und können ergänzend zu einer Hauptstrafe ausgesprochen werden. Jede Sanktion berücksichtigt dabei Ihre persönliche Schuld und die Schwere der Tat.