Ein BtM-Verstoß kann zur Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis führen. Bereits einmaliger Konsum harter Drogen oder regelmäßiger Cannabiskonsum gefährden die Fahrerlaubnis. Oft wird eine MPU erforderlich.
Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wirkt sich erheblich auf Ihre Fahrerlaubnis aus, da er Zweifel an Ihrer Fahreignung begründet (§§ 14, 46 FeV). Schon der einmalige Konsum sogenannter harter Drogen (wie Kokain oder Amphetamine) führt in der Regel zur sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis. Beim Konsum von Cannabis differenziert man: Regelmäßiger Konsum gefährdet grundsätzlich die Fahreignung. Bei gelegentlichem Konsum ist entscheidend, ob Sie Drogenkonsum und Fahren strikt trennen können und keinerlei weitere Auffälligkeiten hinzukommen. Bei Zweifeln ordnet die Behörde häufig ein ärztliches Gutachten oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an. Wird der Konsum von Drogen in Zusammenhang mit einer Autofahrt festgestellt, drohen zusätzlich Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nach § 24a StVG. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis setzt meist Abstinenznachweise und eine erfolgreiche MPU voraus.
