Käufer müssen innerhalb von zwei Jahren die oberste Geschossdecke bzw. das Dach dämmen, zugängliche Heiz- und Warmwasserleitungen isolieren sowie alte Öl- oder Gaskessel (älter als 30 Jahre ohne Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik) austauschen.

Wer ein Wohngebäude erwirbt, muss nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) innerhalb von zwei Jahren folgende Nachrüstpflichten erfüllen: Die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs, sofern nicht bereits entsprechend isoliert; die Isolierung von zugänglichen Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen; sowie den Austausch von Öl- oder Gasheizkesseln, die älter als 30 Jahre sind und keine Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik aufweisen. Zudem gilt bei zukünftigen Sanierungsmaßnahmen die „10 %-Regel“, wonach das betroffene Bauteil bei Renovierung von mehr als 10 % der Fläche auf aktuelle energetische Standards gebracht werden muss. Ausnahmen und Erleichterungen gibt es insbesondere für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser mit bestimmten Voraussetzungen.