Die Kaufpreiszahlung erfolgt erst nach notarieller Mitteilung, dass Auflassungsvormerkung eingetragen, Lastenfreistellungen gesichert, behördliche Genehmigungen eingeholt und notwendige Bescheinigungen vorliegen.

Vor Zahlung des Kaufpreises müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: (1) Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers zur Sicherung seiner Rechtsposition, (2) Sicherstellung der Lastenfreiheit bzw. Löschungsbewilligungen für nicht übernommene Grundpfandrechte oder Dienstbarkeiten, (3) Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen wie etwa Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz oder betreuungsgerichtlicher Freigaben, (4) Bestätigung, dass kein kommunales Vorkaufsrecht ausgeübt wird, (5) Zustimmung eines Verwalters und Vorlage des Verwalternachweises bei Wohnungs- und Teileigentum, wenn im Bestandsverzeichnis vermerkt, (6) Rangbestätigung etwaiger finanzierender Banken, (7) Kostenvorsorge beim Notar sowie Anzeige an das Finanzamt zur Grunderwerbsteuer und (8) abschließende notarielle Fälligkeitsmitteilung, die den Zeitpunkt der Zahlung verbindlich festlegt. Erst danach darf und muss der Käufer zahlen.