Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein; Datum und Ort sind ratsam, aber nicht zwingend erforderlich.
Ein eigenhändiges Testament muss gemäß § 2247 BGB vollständig mit eigener Hand geschrieben und am Ende persönlich unterschrieben sein. Die Unterschrift sollte Ihren vollen Namen enthalten. Datum und Ort der Testamentserrichtung sollten angegeben werden, um spätere Zweifel hinsichtlich der Reihenfolge oder Testierfähigkeit auszuschließen, sind jedoch nicht zwingend. Das Testament darf nicht mit Schreibmaschine, Computer oder digital erstellt werden. Nachträgliche Änderungen müssen ebenfalls eigenhändig verfasst und erneut unterschrieben werden. Diese Formvorgaben sichern die Echtheit Ihres letzten Willens und verhindern spätere Streitigkeiten oder Unsicherheiten über Ihre Absichten.
