Bei einer GmbH müssen Sie vor Anmeldung ins Handelsregister mindestens 25 % jeder Bareinlage und insgesamt mindestens 12.500 Euro einzahlen. Bei einer UG (haftungsbeschränkt) ist das gesamte Stammkapital sofort vollständig einzuzahlen.
ür die Einzahlung des Stammkapitals gibt es klare gesetzliche Vorgaben: Gründen Sie eine GmbH, muss vor der Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister mindestens ein Viertel jeder einzelnen Bareinlage eingezahlt sein. Außerdem muss insgesamt mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also mindestens 12.500 Euro, verfügbar sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Das gilt unabhängig davon, wie viele Gesellschafter die GmbH gründen. Die restlichen Beträge können später eingefordert werden, sobald die Gesellschafter dies beschließen. Gründen Sie dagegen eine Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt), müssen Sie das festgelegte Stammkapital in voller Höhe bereits vor Anmeldung vollständig einzahlen, unabhängig davon, wie gering dieser Betrag gewählt wurde (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Halten Sie diese Vorgaben unbedingt ein, da ansonsten die Eintragung ins Handelsregister verweigert werden könnte.
