Nach dem Opferentschädigungsrecht (SGB XIV) erhalten Sie beispielsweise medizinische Behandlung, Renten bei Gesundheitsschäden, Pflegeleistungen sowie berufliche und soziale Hilfen. Zuständig ist in NRW der Landschaftsverband (LVR oder LWL).
Seit 2024 regelt das Vierzehnte Sozialgesetzbuch (SGB XIV) die Opferentschädigung. Anspruch besteht bei vorsätzlichen Gewalttaten auf umfassende medizinische Versorgung inklusive Trauma-Ambulanz, Heil- und Hilfsmittel, steuerfreie Grund- und Ausgleichsrenten bei bleibenden Schäden, Pflege- und Integrationsleistungen sowie berufliche Rehabilitation. Leistungen für Hinterbliebene umfassen Renten und Bestattungskosten. Nicht erstattet werden Schmerzensgeld und Sachschäden. Zuständig für die Antragstellung sind in Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbände, für das Rheinland der Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Köln.
