Sie können bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen, Elterngeld als Basiselterngeld oder ElterngeldPlus erhalten und genießen währenddessen Kündigungsschutz, der bereits ab Anmeldung der Elternzeit greift.

Ihnen steht grundsätzlich Elternzeit bis zu drei Jahren je Kind zu, wobei Sie diese bis zum 8. Geburtstag des Kindes flexibel aufteilen können (§ 15 BEEG). Sie haben Anspruch auf Basiselterngeld für maximal 14 Monate (bei gemeinsamer Nutzung mit dem Partner) oder ElterngeldPlus bei Teilzeitarbeit für bis zu 28 Monate. Zusätzlich gibt es Möglichkeiten wie den Partnerschaftsbonus bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit beider Elternteile. Während der Elternzeit gilt besonderer Kündigungsschutz gemäß § 18 BEEG: Ab Anmeldung der Elternzeit (frühestens 8 Wochen vorher) darf der Arbeitgeber Ihnen grundsätzlich nicht kündigen, außer er erhält eine behördliche Zustimmung. Nach der Elternzeit besteht Ihr Arbeitsverhältnis zu ursprünglichen Bedingungen fort.