Sie können eine verhängte Führerscheinsperre nur durch Antrag beim zuständigen Gericht vorzeitig aufheben lassen und so verkürzen, wenn Sie Ihre Fahreignung glaubhaft belegen, z. B. durch positive MPU oder andere geeignete Nachweise.
Die vorzeitige Aufhebung einer verhängten Führerscheinsperre ist rechtlich möglich, jedoch nur durch einen Antrag beim Gericht gemäß § 69a Absatz 7 Strafgesetzbuch (StGB). Voraussetzung dafür ist, dass Sie glaubhaft machen können, inzwischen wieder geeignet zum Führen eines Fahrzeugs zu sein. Frühestens nach drei Monaten (bei Wiederholungstätern im Sinne des § 69a Absatz 3 StGB erst nach einem Jahr) der Sperrfrist können Sie einen Antrag stellen, § 69a Absatz 7 Satz 2 StGB. Wichtig hierfür sind in der Regel geeignete Nachweise, wie beispielsweise ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU), Teilnahmebescheinigungen an Verkehrstherapien oder regelmäßige Abstinenznachweise bei alkohol- oder drogenbedingten Delikten. Das Gericht prüft dann, ob Ihre persönliche Situation und die eingereichten Dokumente eine ausreichende Grundlage bieten, um die Sperrfrist vorzeitig aufzuheben und so zu verkürzen.
