Als Geschädigte*r haben Sie Rechte auf Information, Akteneinsicht, Teilnahme am Verfahren, Unterstützung durch einen Anwalt und psychosoziale Prozessbegleitung, Nebenklage sowie Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Als Geschädigte*r einer Straftat haben Sie umfassende Rechte im Strafverfahren. Sie dürfen Informationen zum Stand des Verfahrens einholen, über Ihren Anwalt Akteneinsicht beantragen und bei berechtigtem Interesse selbst Einsicht nehmen (§ 406e StPO). Weiterhin steht Ihnen die Möglichkeit offen, sich als Nebenkläger\*in anzuschließen, wodurch Sie eigenständig Fragen stellen und Anträge einreichen dürfen. Zudem haben Sie Anspruch auf Unterstützung durch einen Opferanwalt, der in schwerwiegenden Fällen vom Staat bezahlt wird. Bei bestimmten Delikten besteht zudem Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung. Schließlich können Sie Schadenersatz und Schmerzensgeld direkt im Strafverfahren im sogenannten Adhäsionsverfahren beantragen, um Ihre Ansprüche effizient geltend zu machen.