Als Hinterbliebener können Sie sich im Strafprozess der Nebenklage anschließen, Entschädigungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XIV) beantragen und zivilrechtliche Ansprüche wie Bestattungskosten oder Hinterbliebenengeld geltend machen.
Als Angehöriger eines durch ein Tötungsdelikt verstorbenen Menschen haben Sie umfangreiche Rechte. Im Strafverfahren können Sie sich als Nebenkläger anschließen, womit Sie aktiv am Prozess teilnehmen, Fragen stellen und eigene Anträge einbringen können (§ 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO). Sie haben Anspruch auf einen Opferanwalt, der auf Staatskosten beigeordnet wird (§ 397a StPO). Zudem können Sie psychosoziale Prozessbegleitung erhalten (§ 406g StPO). Nach dem Sozialgesetzbuch XIV stehen Ihnen staatliche Unterstützungen wie Bestattungskosten, Hinterbliebenenrenten und Therapieleistungen zu. Zivilrechtlich können Sie insbesondere vom Täter Schadensersatz wie Bestattungskosten (§ 844 Abs. 1 BGB), Unterhaltsersatz (§ 844 Abs. 2 BGB) und ein Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB) verlangen.
