Die lebzeitige Grundstücksübertragung mit Nießbrauch sichert Ihnen lebenslange Nutzung und unter Umständen Vorteile bei der Besteuerung. Jedoch verlieren Sie Eigentumsrechte, und es bestehen Risiken bei Insolvenz oder Scheidung des Erwerbers sowie im Pflegefall.

Die lebzeitige Grundstücksübertragung mit Nießbrauchsvorbehalt bietet den Vorteil, dass Sie weiterhin lebenslang die Nutzung des Grundstücks, etwa zum Wohnen oder für Mieteinnahmen, behalten (§ 1030 BGB). Zudem kann es steuerliche Vorteile haben. Allerdings verliert der Veräußerer das Eigentum am Grundstück und damit auch die volle Verfügungsgewalt. Risiken entstehen, wenn der Erwerber insolvent wird oder in eine Scheidung gerät, da das Grundstück Teil seines Vermögens ist. Ebenso besteht ein finanzielles Risiko im Pflegefall, da Sozialhilfeträger hier unter bestimmten Umständen Forderungen stellen können. Eine sorgfältige rechtliche Beratung und vertragliche Absicherungen (beispielsweise durch Vereinbarung eines Rückforderungsrechts) sind daher hier besonders empfehlenswert. Außerdem können sich hier unter Umständen Auswirkungen auf Pflichtteilsansprüche ergeben, die einer sorgfältigen Abwägung bedürfen. Insbesondere ist hierbei zu berücksichtigen, dass gemäß § 2325 Abs. 3 BGB die Zehnjahresfrist für die Abschmelzung einer Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt erst dann beginnt, wenn der Nießbrauch endet. Solange der Schenker das Grundstück aufgrund eines Nießbrauchs weiterhin umfassend nutzen kann, wird der Fristbeginn hinausgeschoben, da der übertragene Gegenstand wirtschaftlich noch nicht vollständig aus seinem Vermögen ausgeschieden ist. Rein tatsächliche Nutzung ohne ein formelles Nutzungsrecht genügt dafür jedoch nicht. Dies sollte in jedem Einzelfall gesondert geprüft werden.