Zunächst müssen Sie Abschlepp- und Standkosten meist selbst tragen, solange die Haftungsfrage ungeklärt ist. Später können Sie diese vom Unfallverursacher oder dessen Versicherung zurückfordern, sofern dessen Haftung festgestellt wird.
ach einem Verkehrsunfall, bei dem die Haftungsfrage noch nicht geklärt ist, müssen Sie die Abschlepp- und Standkosten in der Regel zunächst selbst zahlen. Diese Kosten zählen zu den sogenannten Bergungs- und Sicherungskosten gemäß § 249 Abs. 1 BGB und sind grundsätzlich von demjenigen zu ersetzen, der den Unfall verursacht hat. Sobald die Haftung des Unfallgegners festgestellt ist, können Sie die bereits gezahlten Kosten von dessen Haftpflichtversicherung zurückfordern. Besteht eine Mitschuld oder Teilschuld, werden die Kosten anteilig erstattet (§ 254 BGB). Bis zur Klärung sollten Sie sämtliche Rechnungen und Belege sorgfältig aufbewahren, um später Ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen zu können.
