Die Grunderwerbsteuer in NRW beträgt 6,5 % des Kaufpreises. Abziehbar sind bewegliche Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sowie Zubehör, sofern sie gesondert ausgewiesen und angemessen bewertet sind.

In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % des Immobilienkaufpreises. Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der Gesamtkaufpreis inklusive übernommener Belastungen, aber ohne Nebenkosten (wie Notar- oder Maklerkosten). Steuerlich abziehbar sind bewegliche Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, beispielsweise eine Einbauküche, Möbel oder Gartengeräte, sofern diese im Kaufvertrag einzeln und plausibel bewertet werden. Die Steuerersparnis setzt voraus, dass der Zeitwert dieser Gegenstände realistisch angegeben und belegt werden kann. In der Praxis akzeptiert das Finanzamt oft (aber nicht immer) Inventarwerte bis etwa 10 % des Gesamtkaufpreises ohne größere Nachweise, höhere Beträge erfordern Belege oder Gutachten.