Eine Eingangsbestätigung senden wir Ihnen auf ausdrücklichen Wunsch unverzüglich per E-Mail oder via Online-Akte. Beim Hochladen in Ihre Online-Akte sehen Sie Ihre Unterlagen sofort als eingegangen.

Wenn Sie eine Bestätigung wünschen, ob Ihre E-Mail oder Ihre Unterlagen bei uns eingetroffen sind, teilen Sie uns dies bitte ausdrücklich mit. Sie erhalten dann unverzüglich eine kurze Eingangsbestätigung per E-Mail oder bevorzugt über Ihre Online-Akte. Nutzen Sie die Online-Akte, so werden Dokumente, die Sie dort hochladen, unmittelbar und sichtbar Teil Ihres Aktenbestands. Damit haben Sie automatisch die Gewissheit, dass Ihre Dokumente eingegangen sind. Bei besonders wichtigen Unterlagen ist oft nicht allein die Bestätigung entscheidend, sondern vielmehr eine inhaltliche Rückmeldung oder Bewertung erforderlich. Solche Stellungnahmen fertigen wir schnellstmöglich und angemessen nach den jeweiligen Erfordernissen an. Sollten Sie einmal unsicher sein, ob Ihre Nachricht angekommen ist, kontaktieren Sie uns gerne direkt telefonisch oder per E-Mail.