Im Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) können Geschädigte Schadensersatz und Schmerzensgeld direkt im Strafverfahren beantragen. Das Gericht entscheidet bei Verurteilung gleichzeitig über die zivilrechtlichen Ansprüche, sodass ein separater Zivilprozess entfällt.

Das Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) erlaubt es Ihnen, zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld direkt im Strafverfahren gegen die angeklagte Person geltend zu machen. Dazu müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim Gericht stellen, in dem Sie Ihre Ansprüche konkret beziffern und begründen. Das Gericht entscheidet über diese Ansprüche gemeinsam mit der strafrechtlichen Verurteilung, sofern dies das Verfahren nicht wesentlich verzögert. Wird Ihr Antrag vollständig oder teilweise zugesprochen, erhalten Sie einen vollstreckbaren Titel, mit dem Sie unmittelbar Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen können, ohne einen zusätzlichen Zivilprozess anstrengen zu müssen (§ 406 StPO). Das Adhäsionsverfahren ist daher eine zeitsparende und kosteneffiziente Möglichkeit zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.