Mit einer Nebenklage schließen Sie sich als Opfer einer Straftat dem Strafverfahren aktiv an, erhalten zusätzliche Rechte und können so stärker Einfluss nehmen. Sinnvoll ist sie bei schweren Delikten oder wenn Sie Einfluss auf den Verfahrensverlauf nehmen wollen.
Die Nebenklage bietet Opfern bestimmter Straftaten die Möglichkeit, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen und neben der Staatsanwaltschaft Einfluss auf den Verlauf zu nehmen (§ 395 StPO). Als Nebenkläger können Sie, vertreten durch einen Anwalt, Akteneinsicht nehmen, Beweisanträge stellen und in der Hauptverhandlung Fragen stellen sowie ein eigenes Plädoyer halten. Besonders sinnvoll ist die Nebenklage, wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihre Interessen umfassend berücksichtigt werden, insbesondere bei schweren Straftaten gegen Leib, Leben oder sexuelle Selbstbestimmung. Darüber hinaus eignet sie sich, wenn Sie befürchten, dass der Täter zu mild bestraft wird oder das Verfahren eingestellt werden könnte. Eine Nebenklage hilft Ihnen zudem, Beweise für mögliche Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche im späteren Zivilverfahren zu sichern.
