Eine anwaltliche Erstberatung kostet Verbraucher maximal 226,10 € brutto. Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe kann bei geringem Einkommen beantragt werden.

Die Kosten für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt: Verbraucher zahlen maximal 190 € netto zuzüglich Umsatzsteuer (226,10 € brutto), wenn keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde (§ 34 Abs. 1 RVG). Alternativ können Sie mit uns insbesondere für weitergehende oder dauernde Beratungen auch eine Vergütungsvereinbarung auf Zeitbasis abschließen; hierbei werden pro Minute 4 € zuzüglich Umsatzsteuer berechnet, und Sie erhalten monatlich eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen. Personen mit geringem Einkommen können Beratungshilfe beantragen, die außergerichtliche Beratung abdeckt und lediglich einen Eigenanteil von 15 € vorsieht. Für gerichtliche Verfahren kommt Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe in Betracht, wenn das Einkommen niedrig ist und Erfolgsaussichten bestehen (§ 114 ZPO). Formulare und weitere Informationen finden Sie in unserem Downloadbereich auf der Homepage.