Um digitale Vermögenswerte zu vererben, legen Sie im Testament ausdrücklich deren Übergang an Ihre Erben fest und hinterlegen Sie Zugangsdaten sicher. Nutzen Sie auch Vorsorgefunktionen der Anbieter (z.B. Apple, Google).

Digitale Vermögenswerte wie Online-Konten, E-Mail-Adressen oder Cloud-Daten sind nach § 1922 BGB Teil Ihres Nachlasses. Sie sollten in Ihrem Testament ausdrücklich regeln, dass Ihre Erben Zugang zu diesen Konten und Daten erhalten. Empfehlenswert ist die Erstellung eines digitalen Nachlassinventars, das alle relevanten Zugänge und Passwörter enthält. Hinterlegen Sie dieses sicher, beispielsweise in einem Passwort-Manager oder bei einem Notar. Zusätzlich sollten Sie eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilen, sodass eine Vertrauensperson unmittelbar Zugriff erhält. Viele Anbieter bieten spezielle Vorsorge-Tools an, beispielsweise ermöglicht Apple über die Funktion „Digitaler Nachlass“ (Legacy Contact) Ihren Erben, auf iCloud-Daten zuzugreifen. Nutzen Sie diese Dienste, um Ihren Erben später den Zugang zu erleichtern und Datenschutzkonflikte zu vermeiden.