Im Ermittlungsverfahren prüft die Staatsanwaltschaft einen Verdacht auf Straftaten, sammelt Beweise und entscheidet anschließend über Einstellung, Strafbefehl oder Anklage.
Das Ermittlungsverfahren beginnt, wenn ein Anfangsverdacht auf eine Straftat besteht. Die Staatsanwaltschaft führt Ermittlungen mithilfe der Polizei durch, vernimmt Zeugen und Beschuldigte, sichert Beweise und führt eventuell Durchsuchungen oder andere Maßnahmen durch (§ 161 StPO). Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger hinzuziehen. Nach Abschluss der Ermittlungen prüft die Staatsanwaltschaft, ob der Verdacht ausreicht, um eine Anklage zu erheben. Ist dies nicht der Fall, wird das Verfahren eingestellt. Alternativ kann ein Strafbefehl beantragt oder eine Anklageschrift verfasst werden. In diesem Fall entscheidet anschließend das Gericht, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird.
