ach Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist beantragen Sie aktiv eine neue Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle. Oft ist eine MPU erforderlich; Fahrerlaubnisprüfungen können verlangt werden, wenn die Behörde annehmen kann, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen. Der Antrag ist frühestens sechs Monate vor Sperrfrist-Ende möglich, § 20 Absatz 4 FeV.

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis durch das Gericht entzogen, beginnt zunächst eine Sperrfrist, in der keine Neuerteilung möglich ist (§ 69a Abs. 1 StGB). Frühestens sechs Monate vor Ablauf dieser Sperrfrist können Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes einen Antrag auf Neuerteilung stellen (§ 20 Absatz 4 FeV). Mitunter fordert die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), insbesondere nach schweren Verstößen wie Alkohol- oder Drogenfahrten und Alkohol- oder Drogenabhängigkeiten. Außerdem kann eine theoretische und/oder praktische Fahrprüfung erforderlich sein, besonders bei längeren Zeiträumen ohne Fahrerlaubnis (typischerweise mehr als zwei Jahre). Sobald Sie alle Nachweise erbracht haben und die Sperrfrist abgelaufen ist, erhalten Sie Ihre neue Fahrerlaubnis ausgehändigt. Das Verfahren dauert in der Regel einige Wochen bis Monate; daher empfiehlt es sich, den Antrag rechtzeitig zu stellen.