Für die Anmeldung einer GbR zum Gesellschaftsregister gehen Sie mit allen Gesellschaftern zum Notar, der die Anmeldung elektronisch einreicht. Insgesamt entstehen dabei Kosten von etwa 280–320 Euro inkl. Umsatzsteuer.
Die Anmeldung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zum Gesellschaftsregister erfolgt immer elektronisch durch einen Notar. Hierfür vereinbaren Sie einen Termin, zu dem alle Gesellschafter persönlich erscheinen oder sich notariell vertreten lassen. Der Notar erstellt dann die Anmeldung mit allen erforderlichen Angaben, wie Name, Sitz, Gesellschafter und Vertretungsregelungen, und übermittelt sie elektronisch an das zuständige Amtsgericht (Registergericht). Nach etwa 2–3 Wochen erhalten Sie üblicherweise vom Registergericht die offizielle Eintragung. Die Gebühren richten sich nach § 105 Abs. 3 Nr. 2 GNotKG, der einen festen Geschäftswert von 45.000 Euro für bis zu zwei Gesellschafter vorsieht. Inklusive Notar- und Gerichtskosten, Nebenkosten und Mehrwertsteuer müssen Sie insgesamt mit rund 280 bis 320 Euro inkl. USt. rechnen. Bei mehr als drei Gesellschaftern erhöhen sich diese Kosten entsprechend.
