Die notarielle Beurkundung umfasst Identitätsprüfung, Verlesung und Erläuterung des Vertrags, ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten, Unterzeichnung und elektronische Handelsregisteranmeldung durch den Notar. Abschließend erfolgt die Eintragung beim Registergericht.
Die notarielle Beurkundung eines Gesellschaftsvertrags läuft nach festen Schritten ab: Zunächst prüft der Notar Ihre Identität anhand eines gültigen Ausweises (§ 10 BeurkG). Danach verliest er den gesamten Vertragsinhalt (§ 13 BeurkG), erläutert rechtliche Aspekte und beantwortet Ihre Fragen. Eventuelle Änderungen können während der Beurkundung aufgenommen werden. Im Anschluss erklären alle Beteiligten ausdrücklich ihre Zustimmung zu dem Vertrag. Nachdem die Gesellschafter unterschrieben haben, unterzeichnet auch der Notar die Urkunde und versieht diese mit seinem Amtssiegel (§ 16 BeurkG). Abschließend reicht der Notar alle notwendigen Dokumente elektronisch beim Handelsregister ein, welches nach erfolgreicher Prüfung die Gesellschaft einträgt.
